Grundsätzlich werden Kostenfragen im ersten Beratungsgespräch geklärt. Scheuen Sie sich nicht, mich gleich darauf anzusprechen!
Wenn der Gegenstand der Beratung bekannt ist, kann ich die Kosten sofort mitteilen. Dabei ist „Gegenstand“ der Beratung der „Gegenstandswert“ in EURO, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Ich rechne grundsätzlich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) ab. Einen Teil meiner Tätigkeiten rechne ich auch über Honorarvereinbarungen ab.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten des Verfahrens vom Umfang des Auftrages abhängen und auch, dass je nach Verfahrensabschnitt unterschiedliche Kosten anfallen.
Insofern ist es mir wichtig, im ersten Beratungsgespräch eine realistische Aufklärung über die Chancen des Verfahrens und die Risiken, welche in nicht unerheblichem Maße in der Kostenfrage zu sehen sind, zu geben.
Kostenfragen werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Die „Erstberatungsgebühr“ beläuft sich auf bis zu 190,00 € netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer, §§ 34 Abs. 1 Satz 2, 14 Abs. 1 RVG, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt nur für Verbraucher, und grundsätzlich ist diese Gebühr für die erste Beratung dann auf eine nachfolgende weitere Tätigkeit in demselben Verfahren anzurechnen.
Eine Erstberatung umfasst die mündliche Einschätzung eines von Ihnen geschilderten Rechtsproblems unter Würdigung der von Ihnen vorlegten Unterlagen. Sie erhalten eine Kosten-Risiko-Einschätzung unter Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren sowie der Erfolgsaussichten und gegebenenfalls der Prognose anfallender Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Erstberatungsgebühr für Unternehmer wird individuell vereinbart.
Ich biete Ihnen auch eine Kurzberatung (maximal 20 Minuten) zu einer Pauschale von 69,00 € (zzgl. 10 € Postpauschale und Mehrwertsteuer) an. Sie erhalten in angemessenem Umfang eine Kosten-Risiko-Einschätzung und Einschätzung weiterer Erfolgsaussichten. Auf der Grundlage dessen können Sie dann selbst weiter entscheiden, wie Sie vorgehen möchten. Die Kurzberatung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Natürlich müssen Sie berücksichtigen, dass steuerliche Sachverhalte oft umfangreich sein werden, eine Kurzberatung meist daher unter Umständen nicht ausreichend sein wird.
Bitte beachten Sie, dass ein über die Erst- und der Kurzberatung hinausgehendes Mandatsverhältnis nicht begründet wird, dass ich aber auch keine kostenlose Rechtsberatung anbiete.
Die Beratung und Vertretung erfolgt in einem oder mehreren Terminen. Nach einem ersten persönlichen Gespräch kann dies auch telefonisch oder per Email, je nach Wunsch und Notwendigkeit, fortgeführt werden. Der Schriftverkehr wird übernommen, Sie als Mandant erhalten von allen Schriftstücken selbstverständlich eine Abschrift, bei Steuerbescheiden immer das Original von mir ausgehändigt.
Die Vertretung erfolgt in einem oder mehreren Terminen, je nach Inhalt und Umfang des laufenden gerichtlichen Verfahrens. Die Besprechungen bzw. Rücksprachen zu Schriftsätzen können nach einem ersten persönlichen Gespräch wahlweise telefonisch oder per Email erfolgen.
Sie beauftragen mich entweder direkt, in einem Gerichtsverfahren für Sie tätig zu werden, oder ich habe Sie bereits in dem vorgehenden außergerichtlichen Verfahren vertreten, welches nun in ein Gerichtsverfahren übergeht.
Für bestimmte Tätigkeiten im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht vereinbare ich grundsätzlich nur Honorarvereinbarungen.
Dies liegt zum einen daran, dass der Aufwand für mich aufgrund des großen Umfangs des Verfahrens viel höher als in normalen Verfahren. Dies trifft oft auf Strafverfahren zu: Habe ich eine große Aktenmenge durchzuarbeiten, ist der Aufwand höher als bei einer dünnen Ermittlungsakte.
Zum anderen kann dies aber auch daran liegen, dass sehr schwierige Rechtsfragen zu klären und zu lösen sind, welche in der Komplexität der heutigen Rechtswelt viele Interpretationen erlauben. Hier sind von meiner Seite viele Bereiche zu berücksichtigen und ggf. auch zu prüfen, in der Beeinflussung der Voraussetzungen als auch der Rechtsfolgen bestimmter Rechtsnormen.
Auch die Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Verträgen von Unternehmensumwandlungen u. ä. erfolgt nur mit Abschluss einer Honorarvereinbarung.
Inhaltlich wird dann meist ein individuell festgelegtes Stundensatzhonorar für die jeweilige Tätigkeit vereinbart werden. Auch ein Pauschalhonorar ist verhandelbar. In diesem Fall wird für die gesamte Tätigkeit eine pauschal zu leistende Summe vereinbart.
Um die Kosten transparent zu machen, lege ich für den Stundesatz eine volle Stunde zugrunde, rechne monatlich ab und stelle Ihnen auf Wunsch eine zeitliche Aufstellung der geleisteten Stunden zur Verfügung.
Im Bereich der Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung rechnen wir so ab, wie es auch ein Steuerberater macht:
Grundlage dieser Gebühren ist in den meisten Fällen die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei der StBVV geben bestimmte steuerlich relevante Größen des konkreten Falles als „Gegenstandswert“ (etwa die Summe der positiven Einkünfte, der Betriebseinnahmen oder die Bilanzsumme) den Gegenstandswert als Berechnungsbasis für die Abrechnung einer einzelnen Leistung (Erstellung der Einkommensteuererklärung, Anfertigung der Einnahmen – Überschussrechnung oder der Bilanz) vor.
Damit werden die Gebühren nach den verschiedenen Leistungsarten berechnet, z. B. für die Erstellung von Steuererklärungen in den Bereichen Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer etc., aber auch für die Erstellung von Gewinnermittlungen, Bilanzen, Jahresabschlüssen nach verschiedenen steuerrechtlichen Vorschriften.
Auch die Erstellung der monatlichen Buchhaltung, der monatlichen Lohnbuchhaltung, der Umsatzsteuervoranmeldung und z. B. die Beantragung der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen ist hier geregelt. Diese Berechnungsbasis bestimmt das Gesamtniveau der Gebühr für die einzelne Leistung.
Ich biete Ihnen einen Honorarüberblick für komplette Leistungspakete für Privatpersonen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Der Paketpreis berücksichtigt die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und meinen kompletten Service vom Erhalt Ihrer Unterlagen bis hin zur abschließenden Prüfung des jeweiligen Steuerbescheides.
Die dargestellten Gebühren sind zunächst unverbindlich. Denn in die konkrete Preiskalkulation werden zu allererst Ihre Anforderungen, aber auch der Schwierigkeitsgrad, die Beleganzahl und deren Sortierung, Expressarbeiten sowie der erforderliche Zeitaufwand einbezogen.
Zuschläge und Abschläge sind deshalb individuell möglich. Das Honorar für Steuerberatungsleistungen setzt sich aus vielen Einzelpositionen zusammen.
… für Ihre Buchführung nach Ihrem Jahresumsatz oder ggf. höheren Betriebsausgaben
… für die Gewinnermittlung nach der Summe Ihrer jährlichen Einnahmen brutto oder ggf. höheren Betriebsausgaben
… für die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Mittelwert aus Ihrem Betriebsvermögen (Bilanzsumme) und dem Jahresumsatz
… für Ihre private Einkommensteuererklärung nach der Höhe Ihrer jährlichen Einkünfte
… für Ihre Vermietungseinkünfte nach der Bruttojahresmiete
Bei Fragen zur Kostensituation stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Ich würde mich freuen, für Sie tätig werden zu können und Ihnen den „Rücken“ und vor allem den Kopf freizuhalten von allem, was Sie vom eigentlichen Inhalt Ihrer Unternehmung abhält.