Ordnungswidrigkeiten Bußgeldbescheid Fahrverbot Führerschein Verkehrsunfall Schadensersatz Schmerzensgeld Strafrecht
Dann sind Sie hier ebenfalls richtig, denn ich bin auch seit vielen Jahren im Verkehrsrecht tätig.
Sollten Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei oder der Bußgeldbehörde bekommen haben, antworten Sie nie darauf, ohne vorher einen Rechtsanwalt gesprochen zu haben!
Gleiches gilt für die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in einer Verkehrsunfallsache!
Haben Sie einen Verkehrsunfall, gleich, ob Sie diesen verursachten oder ob ein anderer Ihnen in das Fahrzeug fuhr, so sollten Sie sich sofort von einem Rechtsanwalt beraten lassen!
Natürlich haben Sie vor Ort schon Angaben zum Unfallhergang gemacht, falls nicht, kann ich eine fundierte Einlassung fertigen. Ich berate Sie z. B. zu den Fragen, wer den Schaden am eignen und fremden Fahrzeug zahlt, ob die gegnerische Versicherung alles zahlt oder in welchen Fällen die Voll- oder Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden kann/ muss.
Auch zu Fragen des Schmerzensgeldes berate ich Sie. Oder ob Sie, als Geschädigter, nach einem Unfall wählen können, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen müssen oder ob Sie sich den kalkulierten Schadensbetrag auszahlen lassen dürfen.
Natürlich setzen wir uns mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und übernehmen die Korrespondenz.
Wird gegen Sie ein Verkehrsstrafverfahren (Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Trunkenheitsfahrt) eingeleitet oder haben Sie einen Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß u. a.) erhalten, dann sollten Sie ebenfalls sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.
In allen Fällen gilt:
Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie dies wünschen oder schicken Sie uns die Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail. Sie müssen keine Zeit für einen Termin aufwenden, allerdings ist es je nach Beratungsbedarf sinnvoll, ein ausführliches erstes Gespräch zu vereinbaren. Gerne können wir, sobald die Unterlagen hier sind, alles Weitere am Telefon besprechen.
Als besonderen Service der Kanzlei nehmen wir Kontakt zur Rechtsschutzversicherung auf, falls dies nötig ist, und kümmern uns um die Erteilung der schriftlichen Deckungszusage bezüglich der Kostenübernahme nach hier und rechnen auch mit der Versicherung ab.
Gern können Sie aber auch bereits die Schadensnummer der Rechtsschutzversicherung mit zu mir in die Kanzlei bringen.
Seit 2006 bin ich Fachanwältin für Steuerrecht und berate Unternehmer, Arbeitnehmer, Angestellte sowie kleine und mittlere Unternehmen …
Als Fachanwältin für Steuerrecht werde ich auch immer wieder zu steuerstrafrechtlichen Sachverhalten hinzugezogen. Infolge der Komplexität …
Im Wirtschaftsrecht berate und betreue ich zu Themen wie Gründung, Vertragsgestaltung, Rechtsform, Bilanz- und Erfolgsanalysen …