Rechtsanwältin SCHÖFISCH Berlin | Steuerberatung
DEN NUTZEN VON BERATUNG ERNTEN. In der Steuerberatung betreue ich Unternehmen verschiedener Branchen aus Berlin und der Umgebung. Tel. 030–399 730 16
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Steuerberatung

Den Nutzen von Beratung ernten

Neben der reinen Rechtsberatung biete ich in meiner Kanzlei auch die Steuerberatung an.

Gute Steuerberatung heißt für mich langfristige Partnerschaft. Im Vordergrund steht die individuelle, vorausschauende und verantwortungsvolle Beratung. Erst so wird es möglich, die ganze Bandbreite steuerlicher Möglichkeiten voll auszuschöpfen – zu Ihrem finanziellen Vorteil und Ihrer zeitlichen Entlastung.

Einige Punkte unseres Leistungsspektrums führe ich im Folgenden auf:

  • Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen,
  • Erstellung der Erklärung zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und sonstige Steuererklärungen für Unternehmen und juristische Personen,
  • Stellen von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen,
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanzen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung,
  • Finanzbuchführung mit Anlagenbuchhaltung,
  • Lohnbuchführung.

Ich betreue seit vielen Jahren Unternehmen verschiedener Branchen aus Berlin und der Umgebung. Sie sind vielseitig in Ihrer Größe und Struktur und erhalten bei mir persönliche Steuerberatung aus einer Hand.

Zu meinen Mandanten zählen der Rechtsanwalt aus Kreuzberg, der Handwerksbetrieb aus Neukölln, der freiberufliche Fotograf aus Pankow, Diplom-Psychologen, Unternehmensberater, Werbespezialisten, Immobilienmakler, IT-Systemberater …

Diese und andere Unternehmer, die als Gewerbetreibende oder auch als Freiberufler und andere Selbständige in der Stadt und im Umland Ihren Geschäftssitz haben, betreue ich von der Gründungsidee an. Viele Rechtsformen sind vertreten: der Einzelunternehmer, der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GbR, die GbR, die GmbH, der gemeinnützige Verein …

Jede Position wirft einzelne Fragestellungen auf: Wer muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wer die Umsatzsteuererklärung? Sind alle „Unternehmer“ gewerbesteuerpflichtig, oder gibt es Ausnahmen, zahlt die GmbH eigentlich auch Einkommenssteuer oder lässt diese ihre Einkünfte gesondert und einheitlich feststellen?

Natürlich überschneiden sich die hier genannten Fragestellungen mit denen des reinen Steuerrechts oder des auch von mir ausgefüllten Wirtschaftsrechts. Dies ist jedoch der Grund, warum ich alle diese Leistungen aus einer Hand anbiete.

Bitte informieren Sie sich auch auf den anderen Seiten über die weiteren Leistungen.