Rechtsanwältin SCHÖFISCH Berlin | Steuerstrafrecht
ICH INSTALLIERE RECHTSSICHERHEIT. Als Fachanwältin für Steuerrecht werde ich auch immer wieder zu steuerstrafrechtlichen Sachverhalten hinzugezogen. Tel. 030–399 730 16
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Steuerstrafrecht

Ich installiere Rechtssicherheit

Infolge der Komplexität und des ständigen Wandels steuerrechtlicher Vorschriften ist es nicht ungewöhnlich, dass Mandanten diese Vorschriften missverstehen oder übersehen und einer Straftat verdächtigt werden.
Daher werde ich als Fachanwältin für Steuerrecht auch immer wieder zu steuerstrafrechtlichen Sachverhalten hinzugezogen.

Ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf ist ein für Sie als Beschuldigter einschneidender Lebenssachverhalt, welchen Sie unbedingt mit Hilfe einer Fachfrau oder eines Fachmannes bearbeiten sollten.

Ich habe nicht nur die fachliche, sondern auch die menschliche Kompetenz, um Sie über sämtliche rechtliche Fragen zu informieren und zu beraten. Darüber hinaus kann ich Sie auch vielfach beruhigen und, falls notwendig, Ihre persönliche Lebenssituation, sowohl vor als auch nach dem Vorfall, dem Finanzamt in der gebührenden Art und Weise vortragen.

Ich berate Sie bei dem Vorwurf der:

  1. Steuerhinterziehung,
  2. Steuerordnungswidrigkeit,
  3. Zollvergehen,
  4. damit zusammenhängende Straftaten.

Ich betreue Sie in allen Verfahrensabschnitten

Mit der Mitteilung über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen Sie beginnt das Ermittlungsverfahren, welches im Gegensatz zum sonstigen, normalen Strafverfahren in der Regel von der Finanzbehörde, in Berlin genauer: dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, Steuerfahndungsstelle, geführt wird.

Die sich daran anschließende Hauptverhandlung und das ggf. danach notwendige Rechtsmittelverfahren werden durch mich betreut. Ist das Verfahren mit einer Verurteilung für Sie abgeschlossen oder auf andere Art und Weise beendet worden, übernehme ich die Beratung und Aufklärung über die Besonderheiten der sich anschließenden Strafvollstreckung.

Eine Vielzahl von Fällen wird durch die Einstellung des Verfahrens durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen beendet und nur eine geringe Anzahl von Strafverfahren werden durch die Staatsanwaltschaft direkt betreut. Ebenso werden die meisten Steuerstrafverfahren durch die Verhängung einer Geldstrafe beendet, die wenigsten durch Haftstrafen.

In allen diesen Fällen hat meine Beauftragung durch Sie zunächst den entscheidenden Vorteil, dass ich die Kommunikation und den Umgang mit der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes, mit der Staatsanwaltschaft Berlin oder dem Amtsgericht übernehme. Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern!

Natürlich sprechen wir jeden Schritt vorher genau ab, von der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, über die Einlassung, auch, ob überhaupt eine Ihrerseits erfolgen soll, bis hin zum Begleichen der Strafe.

Ebenfalls betreue ich Sie in dem Verfahren der strafbefreienden Selbstanzeige und flankierenden Strafverfahren wie z. B. Insolvenzstraftaten, Strafverfahren gegen GmbH-Geschäftsführer, Urkundenfälschungen, Vermögensdelikten.

Meine anderen Rechtsgebiete

Steuerrecht

Seit 2006 bin ich Fachanwältin für Steuerrecht und berate Unternehmer, Arbeit­nehmer, Angestellte sowie kleine und mittlere Unternehmen

Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht berate und betreue ich zu Themen wie Gründung, Vertragsgestaltung, Rechtsform, Bilanz- und Erfolgsanalysen

Weitere Rechtsgebiete

Im Verkehrsrecht bin ich seit vielen Jahren tätig und kümmere mich um Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Verkehrsunfälle