Rechtsanwältin SCHÖFISCH Berlin | Steuerrecht
MEINE BERATUNG – IHR ERFOLG. Seit 2006 bin ich Fachanwältin für Steuerrecht und berate Unternehmer, Arbeitnehmer und Angestellte zu allen Fragen des Steuerrechts.
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Steuerrecht

Meine Beratung – Ihr Erfolg

Ich bin seit 2006 Fachanwältin für Steuerrecht und berate Unternehmer, Arbeitnehmer, Angestellte sowie kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrechts.

Rechtsberatung verstehe ich als Dienstleistung. Gerichtstermine in Verfahren, die ich betreue, nehme ich daher grundsätzlich persönlich wahr.

Im Steuerrecht vertrete ich meine Mandanten bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Dies mache ich auch insgesamt, wenn ich Mandanten steuerberatend vertrete. Jedoch kommen auch viele Mandanten zu mir, die mir ein Einzelmandat erteilen. Dies sind Fälle, in denen nur eine rechtliche Frage zu klären ist, unabhängig von weiterer steuerrechtlicher Beratung.

Dabei kann es um verschiedene Steuerstreitigkeiten gehen:

Abgabe von Steuererklärungen

Bei der Abgabe von Steuererklärungen kann es zunächst schon einmal darum gehen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben. Streitig kann aber auch sein, ob und welche Anlagen beigefügt werden müssen, welche Belege sind einzureichen, wer ist beweispflichtig für das Vorliegen bestimmter Tatsachen.

Ich vertrete Sie auch isoliert in Einspruchsverfahren, unabhängig von der Erstellung der zugrundeliegenden Steuererklärungen. Dasselbe gilt für Klageverfahren vor den Finanzgerichten.

Einspruch

Ein Einspruch wird immer eingelegt, wenn Sie der Meinung sind, das Finanzamt hat Ihren steuerrechtlichen Sachverhalt nicht richtig oder nicht vollständig erfasst. In diesen Fällen muss der Einspruch eingelegt werden, da Sie nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides Ihre Rechte verlieren. Dazu müssen Fristen eingehalten und bestimmte Regeln beachtet werden.

Wichtig ist hier für Sie zu wissen, dass das Finanzamt -als Gegner des Verfahrens- Ihre Kosten des Verfahrens, in der Regel für meine Leistung, nicht erstatten muss.

Klage

Ich vertrete Sie auch in dem Klageverfahren vor dem jeweiligen zuständigen Finanzgericht:

Sollten Sie mit dem Einspruch Ihr Recht nicht oder nicht vollständig durchgesetzt haben, dann muss Klage eingereicht werden. Hier sind wiederum Fristen und Formalien einzuhalten, so dass Sie von meinem Können und meiner fachlichen Qualifikation vollumfänglich profitieren können.

Kommen Sie mit einem solchen Anliegen zu mir und sind Sie steuerlich vertreten oder beraten, dann erfolgt hier in den jeweiligen Verfahrensabschnitten eine enge Zusammenarbeit mit Ihrer steuerlichen Vertretung, es sei denn, Sie teilen mir dazu etwas anders mit.
Ich vertrete Sie auch, wenn es darum geht, Vorauszahlungsbescheide oder andere Steuerfestsetzungen zu prüfen, gleiches gilt für unliebsame Steuerschätzbescheide.

Auch in Verfahren der Anordnung von Betriebsprüfungen, unabhängig davon, ob Ihr Einzelunternehmen oder Ihre gewerbliche Firma oder Ihre private Einkommenssteuererklärung betroffen ist, bin ich die richtige Ansprechpartnerin.

Ebenso stehe ich zur Verfügung bei Fragen rund um das Kindergeld, die Kirchensteuer oder Abrechnungsbescheide die Einzel- oder Zusammenveranlagung von Ehegatten betreffend.

Ich helfe Ihnen bei Unklarheiten, Fragen oder Streit um Steuerarten z. B.:

  • Einkommenssteuer,
  • Körperschafts- oder Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer,
  • aber auch Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.

Gern leiste ich auch Hilfe zur Selbsthilfe: Es kommt immer wieder vor, das Mandanten isolierten Rat benötigen, also unser Wissen abfragen. Anlässe dazu gibt es viele:

Der Mandant macht seine Steuererklärung selbst und übergibt uns die Unterlagen zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Oder der Mandant macht seine Buchhaltung selbst und lässt sich von uns in den ersten Schritten schulen und hat dann Fragen zu bestimmten Buchungsvorgängen.

Oder der Mandant erhält einen Steuerbescheid und möchte diesen nur geprüft haben. Manchmal kommt ein Mandant aber auch mit bereits selbst eingereichter Klage zu uns und möchte, dass ich diese weiter begründe oder die Begründung des Finanzamtes prüfen soll.

Mit allen vorgenannten Anliegen können Sie sich an mich wenden und ich werde Sie umfassend beraten.

Meine anderen Rechtsgebiete

Steuerstrafrecht

Als Fachanwältin für Steuerrecht werde ich auch immer wieder zu steuerstrafrechtlichen Sachverhalten hinzugezogen.  Infolge der Komplexität

Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht berate und betreue ich zu Themen wie Gründung, Vertragsgestaltung, Rechtsform, Bilanz- und Erfolgsanalysen

Weitere Rechtsgebiete

Im Verkehrsrecht bin ich seit vielen Jahren tätig und kümmere mich um Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Verkehrsunfälle